Was ist das angemessne Datenschutzniveau, das vom Gesetzgeber gefordert wird?
Nun eine generelle Antwort auf die Frage oder ein allgemein gültiges „Muster“ für ein Datenschutzkonzept gibt es leider nicht und würde auch nicht seriös sein. Die Anforderungen aus den jeweiligen datenschutzrechtlichen Gesetzen bleiben immer gleich, jedoch sind für ein Datenschutzkonzept die unterschiedlichen organisatorischen Unternehmensabläufe und Arbeitsprozesse zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Aus diesem Grund sind wir der Überzeugung, dass ein angemessenes Datenschutzniveau nur in einem ganzheitlichen Datenschutz-„Ansatz“ etabliert werden kann. Sehr oft kann auf Grund der begrenzten Ressourcen ein Datenschutzkonzept nur schrittweise realisiert werden. Die anschließende „Pflege“ des Datenschutzkonzepts kann je nach Unternehmensgröße mit einem geringeren Aufwand verfolgt werden. Was jedoch nicht bedeuten soll, dass ein eingeführtes Datenschutzkonzept abgeschlossen ist.
Wir bieten für jeden Aspekt der Datenschutzberatung einen Lösungsansatz bieten.
Interesse geweckt oder Fragen?
Gerne erläutern wir mit Ihnen die erforderlichen Unterstützungsleistungen, um das vorhandene oder zu erstellende Datenschutzkonzept zu optimieren.

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