Hat ihr Unternehmen einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten oder Sie sind nicht verpflichtet einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen?
Dann können wir Ihnen oder Ihrem betrieblichen Datenschutzbeauftragten (bDSB) bei der Gestaltung oder Erweiterung des Datenschutzkonzepts behilflich sein. Wir können Ihnen bei der Erstellung der erforderlichen Dokumentation wie z.B. Beschreibung der getroffenen Datensicherheitsmaßnahmen oder beim Erstellen der erforderlichen einzelnen Verfahrensbeschreibungen helfen, damit Sie die gemäß § 4g Abs. 2 Bundesdatenschutzgesetz erforderlichen Dokumentationen vorlegen können.
Das Problem der Zeit!
Wir haben durch unsere Beratungstätigkeit festgestellt, dass oftmals nur der Zeitfaktor den betrieblichen Datenschutzbeauftragten daran hindert, seine Aufgaben angemessenes durchzuführen, um z.B. die erforderlichen Dokumentationen zu erstellen.
Wir können Ihren bDSB bei der Erstellung der erforderlichen Analyse und Dokumentation der verschiedenen personenbezogenen automatisierten „Verfahren“ unterstützen. Sie erhalten konkrete Handlungsempfehlungen und Unterlagen, um gemeinsam mit Ihrem bDSB eine Datenschutzleitlinie für Ihr Unternehmen zu gestallten.
Die unterstützende Datenschutzberatung kann umfassend sein oder nur in einzelnen Teilaspekten erfolgen. Wir möchten Ihnen mit den nachfolgenden Punkten einen „kleinen“ Überblick der möglichen Hilfeleistungen geben, die sowohl Sie als verantwortlichen Geschäftsleiter oder Ihren bDSB entlasten können:
Die organisatorische Hilfe!
Benötigen Sie Hilfe bei der Erstellung von Dokumentationen oder bei der Analyse von den vorhandenen Verfahren der personenbezogenen Verarbeitung?
Wir können Sie bei allen Fragen zum Datenschutz unterstützen wie z.B.:
- Erstellen von konkreten Handlungsempfehlungen nach der Analyse der vorhandenen automatisierten personenbezogenen Verarbeitung „Verfahren“
- Veranlassung und Kontrolle der Verpflichtung der Mitarbeiter auf das Datengeheimnis gem. § 5 Bundesdatenschutzgesetz
- Organisatorische Unterstützung der Geschäftsleitung bei der Gestaltung, Vorbereitung und Sicherstellung der Erteilung von Auskünften an betroffene Personen. Verfahren wie die Berichtigung, Sperrungen und Löschungen von nicht richtigen bzw. bestrittenen Daten vorzunehmen sind (§§ 33, 34, 35 Bundesdatenschutzgesetz)
- Unterstützung und Beratung bei der Festlegung und Weiterentwicklung von Datenschutzleitlinien für das Unternehmen, unter Berücksichtigung der jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen
- Überwachung und Prüfung des Datenschutzsystems und der festgelegten Datenschutzleitlinien
- Mitwirkung, Beratung und Unterstützung bei der Sicherstellung der ordnungsgemäßen Anwendung von Datenverarbeitungsprogrammen mit personenbezogenen Daten nach Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes
- Prüfung und Abwägung von Risiken und Maßnahmen unter Berücksichtigung betrieblicher Erfordernisse und datenschutzrechtlicher Vorschriften im Hinblick auf deren Angemessenheit
- Prüfen der Zulässigkeit automatisierter Datenverarbeitung in allen Verarbeitungsphasen sowie der Erhebung und Nutzung von personenbezogenen Daten
- Durchführung der „Vorabkontrolle“ bei der Einführung neuer Systeme zur automatisierten Verarbeitung von personenbezogener Datenverarbeitung, sofern das gemäß § 4d Abs 5 Bundesdatenschutzgesetz erforderlich ist.
Schulungen und Informationsveranstaltung für Ihre Mitarbeiter!
Sie haben keine ausreichenden Zeitreserven, um Ihre Mitarbeiter in den datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu unterweisen?
Dann können wir für Sie ein auf Ihr Unternehmen abgestimmtes Schulungskonzept anbieten. Wir erarbeiten und erstellen Schulungsunterlagen oder stellen Ihnen Informationsmaterial zur Verfügung, mit dem Sie Ihre Mitarbeiter unterweisen können.
Die technische Unterstützung!
Sie möchten die getroffenen technischen Sicherheitsmaßnahmen durch einen Audit überprüfen lassen? Sie benötigen für den technischen Datenschutz kompetente Unterstützung?
Wir können Ihnen eine praxisorientierte und neutrale Überprüfung der vorhandenen IT durchführen und Ihnen eventuelle Schwachstellen aufzeigen.
Analyse der Datenverarbeitungsrisiken (gemäß § 9 und Anlage zu § 9 Bundesdatenschutzgesetz)
- Analyse der Funktion von den getroffenen Sicherheitsmaßnahmen (z.B. Firewall- Konzept, Antiviren- Konzept usw.)
- Überprüfung des Backup- und Restore- Konzepts
- Überprüfung der grundlegenden Betriebssystem- und Netzwerksicherheit im Unternehmen
Interesse geweckt oder Fragen?
Selbstverständlich ist das nur ein Auszug aus den verschiedenen Aspekten der unterstützenden Datenschutzberatung. Gerne erläutern wir mit Ihnen die erforderlichen Unterstützungsleistungen, um das vorhandene oder zu erstellende Datenschutzkonzept zu optimieren.
